Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Neuregelung der bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 20. Januar 2021 jeder Gottesdienstbesucher und jede Gottesdienstbesucherin ab dem 15. Geburtstag dazu verpflichtet ist eine FFP-2 Maske in der Kirche zu tragen. Bei Nichteinhaltung der Regel sind die Kirchen in Bayern vom bayerischen Staatsministerium aufgefordert den Gläubigen des Gottesdienstes zu verweisen.
Wir bitten um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der staatlichen Vorgaben!
Das Pastoralteam der PG